Erklärung zur Barrierefreiheit der Volkshochschule Oldenburg gGmbH
Als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 sind wir bemüht, unseren Webauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnikverordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Bitte beachten Sie, dass sich diese Barrierefreiheitserklärung auf die Inhalte und Funktionen innerhalb des Umfangs unserer Verantwortung bezieht. Wir übernehmen keine Haftung für externe Websites, auf die wir verlinken.
Stand: 25. Juni 2025
Nicht barrierefreie Inhalte
Der Webauftritt der VHS Oldenburg erfüllt die Anforderungen der BITV 2.0 nicht. Betroffen ist sowohl die Desktop-Version als auch die Mobilversion.
Zur Unterstützung für die Nutzung der Webseiten der VHS Oldenburg wird die Software Lösung Eye-Able® eingesetzt.
Im Folgenden informieren wir darüber, welche Bereiche im Sinne der BITV 2.0 zu ändern sind. Wir nennen außerdem den Zeitrahmen, in dem wir die Änderungen vornehmen werden.
Übersicht
Nummer | Was ist nicht barrierefrei? | Betroffenes Erfolgskriterium | Art der Prüfung | Zeitfenster und Hinweis |
---|---|---|---|---|
1 | Texte, die durch Auszeichnungen oder Satzzeichen nicht korrekt durch technische Hilfsmittel verarbeitet werden könnten | WCAG-Richtlinie 3.1 | NVDA | 4. Quartal 2026 |
2 | Zu geringe Kontraste zwischen Text und Farbe | WCAG-Richtlinie 1.4 – Erfolgskriterium 1.4.3 | Wave | 1. Quartal 2026 – Anpassungen sind zum Teil abhängig von einem externen Dienstleister |
3 | Bilder, Icons und Videos ohne oder mit nicht adäquatem Alternativtext | WCAG-Richtlinie 1.1 – Erfolgskriterium 1.1.1 | Wave | 4. Quartal 2025 |
4 | Videos ohne Untertitel und Audiodeskription, für die keine textliche Alternative vorliegt | WCAG-Richtlinie 1.2 – Erfolgskriterien 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 | Eigene Einschätzung | 2. Quartal 2026 |
5 | Bilder von informativem Text, für die keine textliche Alternative vorliegt | WCAG-Richtlinie 1.4 – Erfolgskriterium 1.4.5 | Eigene Einschätzung | 4. Quartal 2025 |
6 | Warenkorb ist nicht garantiert barrierefrei hinsichtlich aller Richtlinien: Wahrnehmbarkeit, Anpassbarkeit, Unterscheidbarkeit und Robustheit | WCAG-Richtlinien 1 bis 4 | Wave | 1. Quartal 2026 Anpassungen sind abhängig von einem externen Dienstleister |
7 | Redundanzen von Verlinkungen, deren Bezeichnungen und Titel-Attribute; Verlinkungen ohne Titel-Attribute; Verlinkungen ohne eindeutigen Linktext; Verlinkungen in Bildern ohne Alternativtext; Verlinkungen ohne Ziel-URL; Verlinkungen, die durch ihre Einbindung nicht von technischen Hilfsmitteln erkannt werden könnten | WCAG-Richtlinie 2.4 – Erfolgskriterium 2.4.4 | Wave | 3. Quartal 2026 – Anpassungen sind zum Teil abhängig von einem externen Dienstleister |
8 | Logikfehler in der Struktur, z. B. bei Überschriften (vor allem in der Darstellung von Kursen) oder dem Einsatz von Layout-Tabellen, die die Verarbeitung der Inhalte durch technische Hilfsmittel erschweren oder verhindern könnten | WCAG-Richtlinien 1.3 und 2.4 – Erfolgskriterien 1.3.1, 1.3.2 und 2.4.6 | Wave | 1. Quartal 2026 – Anpassungen sind zum Teil abhängig von einem externen Dienstleister |
9 | Fehlende Formularlabels und unbeschriftete Formularelemente | WCAG-Richtlinien 1.1, 1.3, 2.4 und 3.2 – Erfolgskriterien 1.1.1, 1.3.1, 2.4.6 und 3.3.2 | Wave | 1. Quartal 2026 – Anpassungen sind abhängig von einem externen Dienstleister |
10 | Inhalte, deren Funktion nicht mit Maus und Tastatur bedienbar ist | WCAG-Richtlinie 2.1 – Erfolgskriterium 2.1.1 | Wave | 3. Quartal 2026 – Anpassungen sind abhängig von einem externen Dienstleister |
11 | Header werden potentiell nicht von technischen Hilfsmitteln erkannt | WCAG-Richtlinie 1.1 – Erfolgskriterium 1.1.1 | NVDA | 1. Quartal 2026 – Anpassungen sind zum Teil abhängig von einem externen Dienstleister |
12 | Slider aktualisiert automatisch und lässt sich nicht pausieren, beenden, ausblenden oder in der Häufigkeit der Aktualisierung kontrollieren | WCAG-Richtlinie 2.2 – Erfolgskriterium 2.2.2 | Eigene Einschätzung | 3. Quartal 2026 – Anpassungen sind abhängig von einem externen Dienstleister |
13 | Slider wird potentiell nicht von technischen Hilfsmitteln erkannt | WCAG-Richtlinie 1.1 – Erfolgskriterium 1.1.1 | NVDA | 1. Quartal 2026 – Anpassungen sind zum Teil abhängig von einem externen Dienstleister |
14 | PDFs, deren Inhalte nicht barrierefrei sind und die nicht barrierefrei zugänglich sein könnten | WCAG-Richtlinien 1 bis 4 | Eigene Einschätzung | 2. Quartal 2026 |
15 | Texte, die nicht in Einfacher Sprache verfasst sind | WCAG-Richtlinie 3.1 | Eigene Einschätzung | 4. Quartal 2026 – Entspricht dem Anforderungsniveau AAA. Dieses Niveau wird aktuell nicht für Websites gefordert. |
16 | Programmhefte der VHS als digitale Blätterkataloge nicht barrierefrei nutzbar | Programmhefte der VHS als digitale Blätterkataloge sind nicht barrierefrei WCAG-Richtlinien 1 bis 4 | Eigene Einschätzung | Service kann nicht barrierefrei angeboten werden. Die darin abgebildeten Inhalte sind jedoch vollständig anderweitig auf der Website abgebildet. |
Alternativen für nicht barrierefreie Inhalte
Alternativen für nicht barrierefreie Inhalte können wir aktuell noch nicht benennen.
Prüfmethode und -datum
Die Website der VHS Oldenburg wurde nach bestem Wissen und Gewissen einer internen Selbstprüfung unterzogen. Behilfliche Webtools sind Stand Juni 2025 Wave® und NVDA®. Die Prüfung wurde am 25. Juni 2025 abgeschlossen. Die Erklärung wurde am 25. Juni 2025 erstellt.
Kontakt für zusätzliche Hilfe
Sollten Fragen zur Barrierefreiheit der Website bestehen oder Probleme beim Zugang auftreten, können Sie sich direkt an die Ansprechpartner*innen in der VHS Oldenburg wenden.
Telefon: 0441 92391-50
E-Mail: barrierefreiheit@vhs-ol.de
Barrieren melden
Wir möchten uns verbessern. Für die Meldung von Barrieren melden Sie sich bitte an:
E-Mail: barrierefreiheit@vhs-ol.de
Wir bemühen uns, Anfragen zeitnah zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit in Niedersachsen
Die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit in Niedersachsen ist beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung angesiedelt. Der Kontakt ist online durch eine E-Mail möglich:
E-Mail: BarrierefreieIT@ms.niedersachsen.de
→ Zur Website der Durchsetzungsstelle.
Schlichtungsstelle des Bundes
Für die Lösung von Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 gibt es eine Schlichtungsstelle des Bundes nach § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten unter:
Telefon: 030 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de