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Was ist Lernförderung?

Die Lernförderung wird im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets durchgeführt und funktioniert wie eine Art Nachhilfe. Sie hat das Ziel, schulische Probleme von Kindern und Jugendlichen abzubauen, damit die wesentlichen Lernziele erreicht werden und Versetzungen und Schulabschlüsse nicht länger gefährdet sind. An der VHS Oldenburg und ihrer Außenstelle VHS Hatten + Wardenburg kümmern sich ausschließlich pädagogisch geschulte Fachkräfte um Schüler*innen, die Unterstützung in Deutsch, Mathe, Englisch, Physik, Biologie, etc. benötigen. Die Hilfe wird individuell auf die Schüler*innen angepasst. Jede*r Schüler*in bekommt die Unterstützung, die er*sie braucht.

Wann und in welcher Form findet Lernförderung statt?

Die Lernförderung findet nach dem regulären Unterricht statt und kann in allen Fächern erteilt werden. Es ist sowohl Einzelförderung als auch Unterricht in Kleingruppen möglich. Pädagogisch geschulte Förderlehrer*innen und Schüler*innen sprechen gemeinsam den Förderbedarf ab. Eine enge Zusammenarbeit mit den Lehrkräften sichert die erfolgsorientierte Förderung. Die Lernförderung findet  in den Räumen der Schule statt, im Einzelfall auch zu Hause. Im Landkreis Oldenburg dienen außerdem die Räumlichkeiten der VHS Hatten + Wardenburg in Wardenburg, Sandkrug und Kirchhatten als Lernort.

Wer kann mitmachen?

Anspruch auf Übernahme der Kosten der Lernförderung haben Schüler*innen bis 25 Jahre, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und aus Familien kommen, die Leistungen nach

  • SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
  • SGB XII (Sozialgeld/Sozialhilfe)
  • BKGG (Kindergeldzuschlag)
  • WoGG (Wohngeld) oder
  • AsylbLG (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)

Wie wird die Lernförderung beantragt?

Antragsformulare gibt es in den Schulen, bei Ihrer VHS, bei den Gemeinden oder im Internet unter www.ol-card.de. Sie sind von den Eltern, der Schule und den zuständigen Lehrkräften auszufüllen und werden beim Jobcenter oder Sozialamt eingereicht.

Haben Sie Fragen zur Antragstellung oder benötigen Sie Unterstützung beim Ausfüllen, wenden Sie sich gerne an die VHS.

Lernförderung „Deutsch als Fremdsprache“ im Landkreis Oldenburg

Im Rahmen einer Sonderregelung erhalten Kinder ohne Deutschkenntnisse in den Schulen täglich 2 Unterrichtsstunden Deutsch. Der Unterricht findet in Kleingruppen bis zu 5 Kindern während der Schulzeit oder am Nachmittag statt.

Ihre Ansprechpartner*innen

Stadt Oldenburg

Eric Fischer
Eric Fischer

Programmassistenz

Sylke Ohling
Sylke Ohling

Landkreis Oldenburg

Heidi Furche
Heidi Furche

Programmassistenz

Birgit Wienholz
Birgit Wienholz
24.04.24 04:27:04