Elternunterhalt: Das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz ist da!
Am 01.01.2020 ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft getreten, welches u. a. unterhaltspflichtige Kinder, die für ihre bedürftigen Eltern im Pflegeheim aufkommen müssen, entlasten soll. Das wirft viele Fragen auf: Was hat das Gesetz für Änderungen gebracht? Was genau bedeutet die 100.000-€-Grenze? Was muss ich als Betroffene/-r tun, wenn ich bereits zahle? Wie wirkt sich das neue Gesetz auf Altfälle aus, und wie stellt sich die Lage bei neuen Fällen dar? Gibt es auch Verschlechterungen für Betroffene? Wer muss eigentlich noch Auskunft erteilen? Muss man ggf. noch aus seinem Vermögen Unterhalt für die Eltern zahlen? Der Vortrag gibt einen Überblick über alle Veränderungen und ihre Relevanz.
Elternunterhalt: Das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz ist da!
Am 01.01.2020 ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft getreten, welches u. a. unterhaltspflichtige Kinder, die für ihre bedürftigen Eltern im Pflegeheim aufkommen müssen, entlasten soll. Das wirft viele Fragen auf: Was hat das Gesetz für Änderungen gebracht? Was genau bedeutet die 100.000-€-Grenze? Was muss ich als Betroffene/-r tun, wenn ich bereits zahle? Wie wirkt sich das neue Gesetz auf Altfälle aus, und wie stellt sich die Lage bei neuen Fällen dar? Gibt es auch Verschlechterungen für Betroffene? Wer muss eigentlich noch Auskunft erteilen? Muss man ggf. noch aus seinem Vermögen Unterhalt für die Eltern zahlen? Der Vortrag gibt einen Überblick über alle Veränderungen und ihre Relevanz.
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Gebühr10,00 €Keine Ermäßigung möglich.
- Kursnummer: 23AO14000
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StartMi. 07.06.2023
19:00 UhrEndeMi. 07.06.2023
21:15 Uhr
26123 Oldenburg
Raum 1.22