Sicherheitsrichtlinie für Kostüme und Cosplay-Requisiten, Waffen/ -repliken
Aus rechtlichen Gründen und zum Schutz aller Teilnehmenden bitten wir Sie, die folgenden Regeln ausnahmslos zu beachten. Vielen Dank!
1. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für Besucher*innen, Cosplayer*innen, Aussteller*innen, Händler*innen, Künstler*innen, Medienvertreter*innen sowie Mitwirkende und Mitarbeiter*innen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.
2. Grundsatz
Das Mitführen von Requisiten ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Veranstaltungsleitung gestattet, sofern sie den Kriterien dieser Richtlinie entsprechen. Das Mitführen von Gegenständen, die geeignet sind, Personen zu verletzen oder mit echten Waffen verwechselt zu werden, ist grundsätzlich untersagt.
3. Zulässige Requisiten
Erlaubt sind insbesondere:
- Requisiten aus Kunststoff, Schaumstoff (EVA-Foam), Pappe, Holz (ohne scharfe Kanten) oder 3D-gedruckten Materialien (nicht-metallisch)
- Science-Fiction-Blaster ohne Schussfunktion
- Lichtschwerter (LED mit sicheren Batterien, keine Metallklingen, keine Hitzeentwicklung)
- Fantasy-Requisiten (z. B. Äxte, Schwerter) ohne scharfe Kanten oder Spitzen
Voraussetzungen:
- Keine funktionierende Schuss- oder Schneidefunktion
- Keine gefährlichen Materialien (z. B. Metall, Glas)
- Eindeutig als Attrappe erkennbar (z. B. durch bunte Farben oder Markierungen)
4. Verbotene Gegenstände
Nicht erlaubt sind:
- Echte Waffen
- Airsoft-/Softairwaffen mit Projektilfunktion
- Messer mit scharfer Klinge
- Schlagwaffen
- Pyrotechnik (auch Knallkörper, Rauchbomben oder Feuerwerkskörper)
- Explosivstoffe
- Elektroschockgeräte
- Gefährliche Lasergeräte (Laserpointer oder -geräte ab Klasse 2 (ab 1 mW Leistung) oder mit Blendwirkung)
5. Sicherheitskontrolle
Alle Requisiten werden beim Einlass geprüft. Der Veranstalter kann:
- Gegenstände zurückweisen
- Sicherheitsmarkierungen durch das Sicherheitspersonal anbringen
- Vom Veranstalter gestellte Kabelbinder verwenden
- Gegenstände abweisen
6. Transport
Empfehlung: Requisiten sollten in verschlossenen, undurchsichtigen Behältern (Tasche, Koffer, Box) transportiert werden.
Rechtliche Grundlage: Verweis auf § 42a WaffG (Verbot von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit) und mögliche Konsequenzen (§ 27 und § 53 WaffG).
Praktische Empfehlungen: Wenn möglich, direkter Transport vom Fahrzeug zum Gelände.
7. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
Untersagt sind:
- Aggressives Auftreten
- Simulierte Angriffe
- Zielen auf Besucher
- Abschuss von Gegenständen
- Unkontrollierte Kampfinszenierungen
Ausnahme: Choreografierte Kampfdarstellungen (z. B. für Fotos oder Shows) sind nur in abgegrenzten Bereichen und mit Genehmigung erlaubt.
8. Minderjährige
Minderjährige unter 18 Jahren dürfen keine Waffenrepliken mitführen.
9. Haftung
Teilnehmer*innen haften für Schäden oder Verstöße, die durch sie oder ihre Gegenstände verursacht werden.
10. Ausschluss von der Veranstaltung
Bei Verstößen kann die Veranstaltungsleitung:
- Gegenstände einziehen
- Personen ausschließen
- Hausverbote erteilen
11. Gesetzliche Grundlagen
Es gelten insbesondere:
- Deutsches Waffengesetz (insbesondere § 42a WaffG – Verbot des Führens von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit – und § 27 WaffG – Ordnungswidrigkeiten)
- Hausrecht des Veranstalters
- Sicherheitsbestimmungen der Veranstaltung
Der Veranstalter übt jederzeit das Hausrecht aus, auch ohne vorherige Warnung.
12. Hinweis zu Kostümen und Effekten
Diese Veranstaltung erlaubt Kostüme und Outfits, die verstörend wirken können. Teilnehmende und Besucher*innen können Blut-, Narben- oder gruselige Make-up-Effekte tragen und Waffenrepliken verwenden, die zuvor kontrolliert wurden. Ebenso sind einige Kostüme so gestaltet, dass die Gesichter der Personen nicht zu erkennen sind. Wir bitten um Verständnis, dass solche Requisiten und Darstellungen vorhanden sein können. Bitte achten Sie auf Ihre eigenen Grenzen und suchen Sie bei Bedarf Unterstützung beim Messpersonal oder an der Kasse. Wenn Sie sich unwohl fühlen, stehen Ihnen dort Ansprechpartner zur Verfügung.
Diese Richtlinie ist während der Veranstaltung an allen Einlässen ausgehängt.