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Deutsch lernen mit Integrationskursen

Die Integrationskurse sind staatlich regulierte Deutschkurse. Sie helfen Ihnen, die deutsche Sprache zu lernen und das Leben in Deutschland besser zu verstehen. Eine Teilnahme ist nur mit einem Berechtigungsschein (vom BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) oder einer Verpflichtung (von Jobcenter/Ausländerbehörde) möglich.

Was ist ein Integrationskurs?

Ein Integrationskurs ist ein Deutschkurs. Der Kurs wird vom Staat reguliert und gefördert. Er hilft Ihnen, sich im Alltag in Deutschland besser zurechtzufinden. Der Kurs besteht aus zwei Teilen:

  1. Sprachkurs: Sie lernen Deutsch für den Alltag. Ziel ist das Sprachniveau B1.
  2. Orientierungskurs: Sie lernen wichtige Informationen über Deutschland.

Es gibt verschiedene Arten von Integrationskursen

Für Personen, die Deutsch lernen und die lateinische Schrift bereits kennen.

  • 6 Abschnitte Sprachkurs (600 Unterrichtsstunden) + 1 Abschnitt Orientierungskurs (100 UE) = 7 Abschnitte (700 UE) dauern ca. 12 Monat

Für Personen, die gleichzeitig die lateinische Schrift und Deutsch lernen.

  • 9 Abschnitte Sprachkurs (900 UE) + 1 Abschnitt Orientierungskurs (100 UE) = 10 Abschnitte (1000 UE) dauern ca. 14 Monate

Für Personen, die neben Deutsch noch das Lesen und Schreiben lernen.

  • 12 Abschnitte Sprachkurs (900 UE + 300 UE Wiederholung) + 1 Abschnitt Orientierungskurs (100 UE) = 13 Abschnitte (1300 UE) dauern ca. 18 Monate

Kursdetails

Zeiten

  • Montag bis Freitag
  • vormittags oder nachmittags
  • In den Schulferien findet kein Unterricht statt

Anwesenheitspflicht

  • Sie müssen regelmäßig teilnehmen. Ihre Anwesenheit wird kontrolliert.

Zwei Prüfungen

  • Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)
  • Leben in Deutschland (LiD)

Kosten

  • Das BAMF bezahlt 50 % der Kosten.
  • Wenn Sie die DTZ-Prüfung mit B1-Niveau und den LiD-Test bestehen, bekommen Sie unter bestimmten Bedingungen 50 % der eigenen Kosten zurück.

Kostenbefreiung

Der Kurs ist kostenfrei, wenn Sie:

  • Bürgergeld (SGB II), Arbeitslosengeld (SGB III) oder Sozialhilfe (SGB XII) erhalten.
  • Wohngeld, BAföG, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
  • arbeiten, aber weniger verdienen als:
    • 2.491,50 € (ohne Kinder)
    • 3.246,50 € (mit einem Kind)
    • 4.001,50 € (ab zwei Kindern)

Fahrtkostenzuschuss bekommen Personen, die mehr als 5 km vom Kursort entfernt wohnen und Leistungen beziehen.

Teilnahmevoraussetzungen

  1. Sie können an einem Integrationskurs nur teilnehmen, wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben.
  2. Sie können an einem Integrationskurs nur teilnehmen, wenn
    • Sie eine Berechtigung vom Bundesamt für Flüchtlinge (BAMF) haben oder
    • Sie eine Verpflichtung vom Jobcenter oder der Ausländerbehörde haben

Wo bekommen Sie eine Berechtigung oder Verpflichtung?

Wichtige Informationen und Anmeldung

Für die Anmeldung benötigen Sie diese Unterlagen

Ohne Berechtigung oder Verpflichtung ist keine Teilnahme möglich.

18.05.25 10:31:16