Schulpflichterfüllung (OJW_SiJu)
In Niedersachsen sind Schüler*innen, welche die allgemein bildenden Schulen aus der Sek I verlassen, weiterhin schulpflichtig. Alternativ zum BVJ an den Berufsbildenden Schulen können Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf ihre Schulpflicht in der OJW erfüllen. Inhaltlich ist das Angebot stärker auf Persönlichkeitsentwicklung und berufliche Orientierung ausgerichtet.
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Förderung
Das Projekt wird mit Mitteln der Stadt Oldenburg gefördert